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Gewerbetreibende/Freiberufler


Die Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler hat Auswirkungen auf


Beispiele einer gewerblichen Tätigkeit:
Selbständige Tätigkeit als Handwerker, Einzelhändler, Großhändler, Gastwirt, Taxifahrer, Anlageberater, Handelsvertreter, Betrieb eines Kraftfahrzeughandels.

Beispiele einer freiberuflichen Tätigkeit:
Selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, beratende Volks- und Betriebswirte, Journalisten, Künstler.