Gewerbetreibende/Freiberufler
Die Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler hat Auswirkungen auf
- das Anmeldeverfahren
- die Art und Weise der Gewinnermittlung
- die Frage der Gewerbesteuerpflicht
- die Höhe der Einkommensteuerbelastung
Beispiele einer gewerblichen Tätigkeit:
Selbständige Tätigkeit als Handwerker, Einzelhändler, Großhändler, Gastwirt, Taxifahrer, Anlageberater, Handelsvertreter, Betrieb eines Kraftfahrzeughandels.
Beispiele einer freiberuflichen Tätigkeit:
Selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, beratende Volks- und Betriebswirte, Journalisten, Künstler.