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II. Tipps und Hinweise für GmbH-Gesellschafter


Erhalt des Verlustverrechnungsvolumens

Ist die Mantelkaufregelung verfassungswidrig?

Das FG Hamburg hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Mantelkaufregelung, bei der die Verluste einer Körperschaft anteilig wegfallen, wenn innerhalb von fünf Jahren (un-)mittelbar mehr als 25 % der Anteile übertragen werden. Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist oder nicht, wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abschließend klären. Hinweis: Gegen eine Streichung von Verlusten durch die Finanzverwaltung auf Basis der Mantelkaufregelung sollten Sie unbedingt unter Verweis auf das anhängige Verfahren vor dem BVerfG Einspruch einlegen. Nur dann wahren Sie die Möglichkeit, davon zu profitieren, wenn das BVerfG die Norm für verfassungswidrig und nichtig erklären wird. Wird der Steuerbescheid dagegen rechtskräftig, kann sich eine positive Entscheidung des BVerfG nicht mehr zu Ihren Gunsten auswirken.


Verstößt Sanierungsklausel gegen EU-Recht?

Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals (höchstens 50 %) an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar erworben, gehen die bis dahin nicht genutzten Verluste anteilig unter. Werden mehr als 50 % der Anteile übertragen, entfallen die Verluste in vollem Umfang. Zur Entlastung sah das Gesetz die sog. Sanierungsklausel vor, wonach die Verluste erhalten bleiben, wenn der Anteilserwerb der Sanierung der Gesellschaft dient. Die EU-Kommission hat jedoch festgestellt, dass die Sanierungsklausel EU-rechtswidrig ist. Die Ungleichbehandlung von „gesunden“ und notleidenden Unternehmen führt nach ihrer Ansicht zu einer unzulässigen Wettbewerbsverzerrung. Zwar hat die Bundesregierung gegen den Beschluss der EU-Kommission Klage vor dem EuGH erhoben, die Finanzverwaltung ist aber trotzdem verpflichtet, die aufgrund der Sanierungsklausel gewährten Steuervorteile zurückzufordern. Hinweis: Hat die Finanzverwaltung bislang zu Ihren Gunsten die Sanierungsklausel angewandt und bestehende Verlustvorträge trotz eines Gesellschafterwechsels anerkannt, müssen Sie mit einem geänderten Steuerbescheid rechnen. Bei Erlass eines negativen Bescheids sollten Sie gegen diesen unter Hinweis auf die Klage der Bundesregierung gegen die Entscheidung der EU-Kommission Einspruch einlegen. Darüber hinaus können Sie sich auf das FG-Verfahren und die Vorlage beim BVerfG stützen.


Erstattungszinsen

Steuerpflichtige Einkünfte bei Kapitalgesellschaften

Während der BFH für die Einkommensteuer zunächst feststellte, dass Erstattungszinsen nicht der Besteuerung unterliegen, ordnete der Gesetzgeber über das Jahressteuergesetz 2010 eine ausdrückliche Besteuerung in allen noch offenen Fällen an. Eine Änderung mit Blick auf die Erstattungszinsen einer Kapitalgesellschaft ist jedoch nicht erfolgt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung müssen auch diese Erstattungszinsen als Einkünfte besteuert werden, da eine Kapitalgesellschaft keine private Sphäre kennt und alle Einnahmen Betriebseinnahmen darstellen. Hinweis: Vor dem BFH ist ein Verfahren anhängig, dass sich mit dieser Frage beschäftigt. Gegen entsprechende Bescheide sollten Sie also Einspruch einlegen. Dann können Sie von einer positiven Entscheidung des BFH profitieren.


Anschaffungskosten bei Anteilsveräußerung

Nachweis der Stammeinlage kann auch aus Indizien abgeleitet werden

Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften gilt: Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns werden die Anschaffungskosten der Beteiligung vom Veräußerungserlös abgezogen. Zu den Anschaffungskosten zählt auch die bei der Gründung aufgebrachte Stammeinlage, deren Einzahlung durch einen Zahlungsbeleg nachgewiesen werden muss. Ist dieser Beleg allerdings nicht mehr auffindbar, lässt die Rechtsprechung bei lange zurückliegenden Sachverhalten auch zu, dass die Einzahlung der Stammeinlage aus den Indizien des zugrundeliegenden Falls abgeleitet wird, z.B. aus der Art und Weise der Bilanzierung. Hier lohnt ein Blick auf die konkreten Umstände des Einzelfalls, um eine zu hohe Steuerbelastung des Veräußerungsgewinns (wegen der Streichung der Stammeinlage als Anschaffungskosten) zu vermeiden. Hinweis: Auch aus zivilrechtlichen Gründen sollten Sie den Beleg über die Einzahlung der Stammeinlage - unabhängig von etwaigen Aufbewahrungsfristen - dauerhaft verwahren. Denn im Insolvenzfall fordert der Insolvenzverwalter als erstes den Nachweis über die Einzahlung der Stammeinlage vom Unternehmer. Gelingt der Nachweis nicht, ist eine erneute Zahlung der Stammeinlage unvermeidbar.


Veräußerungsverluste

Ringweise Anteilsveräußerung ist kein Gestaltungsmissbrauch

Nach Ansicht des BFH ist es zulässig, dass die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft entstandene Veräußerungsverluste vorzeitig dadurch realisieren, dass ein Gesellschafter seine Beteiligung an einen anderen Gesellschafter verkauft und zugleich eine Beteiligung in gleicher Höhe zurückkauft, so dass die Beteiligungsverhältnisse im Ergebnis unverändert bleiben. Dies stellt nach Ansicht des BFH keinen Gestaltungsmissbrauch dar, sondern ist ein nach dem Gesetz zulässiges Vorgehen. Hinweis: Wollen Sie Veräußerungsverluste i.S.v. § 17 EStG nicht erst mit Abschluss der Liquidation einer Gesellschaft, sondern vorzeitig im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, prüfen Sie daher, ob nicht ein entgeltlicher Anteilstausch mit einem anderen Gesellschafter in Betracht kommt. Sollte dies der Fall sein, sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam prüfen können, ob dies in Ihrem Fall vorteilhaft sein kann.


Disquotale Einzahlung in die Kapitalrücklage

Keine Schenkung an anderen Gesellschafter

Leistet ein Gesellschafter der Kapitalgesellschaft eine verdeckte Einlage bzw. eine Einzahlung in die Kapitalrücklage, führt dies nicht automatisch zu einer Schenkung an die anderen Gesellschafter. Die Steigerung des Gesellschaftswerts und die damit einhergehende Wertsteigerung der Anteile der anderen Gesellschafter stellt einen bloßen mittelbaren Reflex der Einzahlung dar, nicht aber eine Bereicherung im schenkungsteuerlichen Sinne.
Beispiel: Sind Vater und Sohn Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, kann der Vater eine Geldsumme verdeckt in die GmbH einlegen und damit den Wert des Anteils seines Sohns steigern, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Die Finanzverwaltung akzeptiert dieses Ergebnis in zwei Fällen nicht:
1. bei einer zeitnahen Ausschüttung an den Sohn nach der disquotalen Einlage und
2. bei der Neugründung einer Kapitalgesellschaft verbunden mit der Verpflichtung zur disquotalen Einlage für den Vater.
In allen anderen Fällen kann die disquotale Einlage aber genutzt werden, um schenkungsteuerfrei Vermögen auf den Nachfolger zu übertragen.
Hinweis: Dies gilt nicht gleichermaßen für Personengesellschaften. Hier stellt die Einzahlung in die gesamthänderisch gebundene Kapitalrücklage durch einen Gesellschafter zugleich eine Schenkung an die anderen Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligungsverhältnisse dar. Der Gesetzgeber will in Zukunft bei Kapitalgesellschaften der Möglichkeit einer schenkungsteuerfreien disquotalen Einlage einen Riegel vorschieben. Deshalb sieht das geplante Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz einen neuen § 7 Abs. 8 ErbStG vor, der solche disquotalen Einlagen als Schenkung definiert. Achtung: Das Gesetz soll bis Ende des Jahres in Kraft treten. Es bleibt also nicht mehr viel Zeit, wenn Sie diese Möglichkeit zu einer schenkungsteuerfreien Übertragung von Vermögen nutzen möchten.


Kapitalgesellschaften

Frist für Offenlegung des Jahresabschlusses

Für die Offenlegung des Jahresabschlusses gelten strenge Fristen (unverzüglich, spätestens aber zwölf Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres, also für 2010 am 31.12.2011). Bei Fristversäumnis können empfindliche Bußgelder verhängt werden.