Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch
Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer).
Auf Antrag können voraussichtliche Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bereits als Minderung bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden.