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steuerliche Außenprüfungen

häufigste Fragen und Antworten

Zusammenfassung:

Wenig auskunftsfreudige Länder und Finanzplätze sollen durch neue Maßnahmen gegen Steueroasen zu mehr Auskünften gezwungen werden. Denn wer auf einer schwarzen Liste landet, muss mit Sanktionen rechnen. Das betrifft auch Anleger und Unternehmen, die in solchen Regionen investieren. Allerdings bröckelt die Abwehrfront bereits massiv, bevor die ersten Maßnahmen überhaupt greifen.

Der Bundesrat hat am 10. Juli 2009 dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) zugestimmt (BT-Drucks. 16/12852, 16/13106), nach es den Bundestag bereits am 3.7.2009 passiert hatte. Inzwischen ist das Gesetz verkündet (BGBl 2009 I S. 2302) und die flankierende Rechtsverordnung hat den Bundesrat passiert (BGBl 2009 I S. 3046).

Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist, den Geschäftsverkehr mit unkooperativen Ländern sowie die dortige Geldanlage zu erschweren. Verweigern Staaten gegenüber dem deutschen Fiskus Auskünfte, soll das künftig negative Folgen auf verschiedene inländische Steuerregeln haben. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündigung und wahrscheinlich noch in der laufenden Legislaturperiode und vor der Bundestagswahl am 27. September in Kraft treten und basiert auf internationalen Vorgaben der Die Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Die OECD hatte Standards wie etwa die Musterabkommen von 2002 zum Auskunftsaustausch in Steuersachen und von 2005 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entwickelt. Diese Vorgaben verlangen, dass Informationen, die für die Besteuerung relevant sind, zugänglich sein und auf Anfrage ausländischer Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen. Zu diesen Informationen gehören etwa Bankinformationen und Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse an Gesellschaften oder die Begünstigten bei Stiftungen.

Doch gibt es in Europa und weltweit Länder, die sich nicht an diese OECD-Standards halten. Durch ihre Verweigerung der Zusammenarbeit fördern und begünstigen Steueroasen geradezu die Steuerhinterziehung durch Bürger anderer Staaten. Auf diese Weise gehen nicht nur Deutschland, sondern auch zahlreichen anderen Ländern erhebliche Summen an Steuergeldern für das Gemeinwohl verloren.

Die Bereitschaft zu Vereinbarungen über Amtshilfe im Besteuerungsverfahren entsprechend dem OECD-Standard fehlt insbesondere bei den größeren Finanzzentren - sowohl in Europa als auch weltweit. Diese Finanzzentren unterhalten Rahmenbedingungen, die es ausländischen Finanzbehörden erschweren oder unmöglich machen, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzuklären. Sie fördern oder begünstigen damit die Steuerhinterziehung durch Bürger anderer Staaten.

Die jüngsten grenzüberschreitenden Steuerhinterziehungsskandale motivieren die Staaten, jetzt stärker gegen die eigenen Einnahmeausfälle durch Steuerflucht entgegenzuwirken, denn die betroffenen Länder sehen sich massiven Bedrohungen ausgesetzt. Um dem entgegen zu wirken, sind im Inland, innerhalb der EU und weltweit verschiedene Maßnahmen geplant. Diese basieren auf international abgestimmten Maßnahmen, die von 17 OECD-Mitgliedstaaten am 21.10.2008 zur Durchsetzung von Transparenz und effektivem Auskunftsaustausch befürwortet wurden. Ziel ist insbesondere die effektivere Bekämpfung der Steuerhinterziehung, die durch Staaten und Gebiete erleichtert wird, die den Zugang der Steuerbehörden zu Bankinformationen verweigern.

Ob das Gesetz allerdings noch Wirkungen zeigt, steht in den Sternen. Denn bereits vor dem In-Kraft-Treten haben die ins Visier geratenen Steueroasen bereits reihenweise Öffnungstendenzen nach den OECD-Standards signalisiert. Deutschland hat sogar schon einige neue DBA abgeschlossen. Auslöser hierfür war das Treffen der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer in London am 2.4.2009. Anschließend stand auf der schwarzen Listen der OECD kein Land mehr, das sich strikt gegen Auskünfte verweigert, nachdem die letzten vier betroffenen Staaten Costa Rica, Uruguay, Malaysia und die Philippinen zugesagt hatten, sich künftig an internationale Standards zu halten. Insoweit können die angedrohten Sanktionen des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes künftig wohl erst dann greifen, wenn die eine oder andere Steueroase ihre Verlautbarung zu mehr Transparenz anschließend dann doch nicht in die Tat umsetzt oder den Verhandlungen immer wieder Steine in den Weg legt.