Textversion
Textversion


Druckbare Version

Buchhaltung vor Ort bei Ihnen

Einnahmen-Überschuss-Rechnungen

Jahresabschluss


Bei der Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) sind, soweit sich aus den Steuergesetzen nichts anderes ergibt, die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) zu beachten.

Umsatz und Größe eines Unternehmens sind für die Frage entscheidend, ob bilanziert werden muss oder ob eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreicht.

Im Jahresabschluss wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dargestellt.