Einnahmen-Überschuss-Rechnungen


Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist in der Abwicklung wesentlichen einfacher, als ein Betriebsvermögensvergleich.

Die betrieblich veranlassten Einnahmen und Ausgaben können am Jahresende folgende Unternehmen gegenüberstellen:


Gewerbetreibende mit einem Gewinn bis 30.000 € oder einem Umsatz bis 500.000 € (seit 01.01.07) im Kalenderjahr

sowie


Freiberufler (z.B. Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte) auch über den vorgenannten Höchstgrenzen.


Maßgebend ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Zuflusses bzw. Abflusses.
Die Gegenüberstellung ist dann auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck vorzunehmen.


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